Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

344 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Germania Kiosk

Ostendstraße 6

64319 Pfungstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Asia Fu Loi

Fuldastr. 1-5

34225 Baunatal

Am 27.02.2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und/oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Bei der Aufbewahrung und Verarbeitung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Das Fleisch wurde durch den Lebensmittelunternehmer freiwillig entsorgt. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte verarbeitet. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar, sodass beim Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln keine Händereinigung stattfinden konnte. Für Reinigungsarbeiten wurde ein Textiltuch verwendet, welches sich zuvor unter dem Schneidebrett für das Geflügelfleisch befand und vollgesogen mit Fleischsaft war. Nach Beendigung der Schneidearbeit wurde die Arbeitsfläche mit diesem Tuch gewischt. Das benutzte Brett und Messer wurden zur Reinigung lediglich kurz unter fließendes Wasser gehalten. Das Kondenswasser des Kühlaggregates und des Boilers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Im Lager wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Über dem Verdampfer befand sich ein Holzkeil, der mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet war. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion des Lagers, von Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste.

Am 05.03.2024 waren die festgestellten Mängel überwiegend behoben.

Asia Fu Loi

Fuldastr. 1-5

34225 Baunatal

Am 26.03.2024 wurden im Betrieb wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und/oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die zur Ausgabe von Essen vorgesehenen Teller wurden unter unhygienischen und ekelerregenden Zuständen gespült. Es wurde versucht die Teller in einem Spülbecken mit bereits bräunlich verfärbten Wasser zu reinigen. Das gleiche Wasser wurde zuvor vom Personal zum Reinigen der Hände und zum Waschen von Nudeln und Sprossen genutzt. Die vorhandene und funktionsbereite Geschirrspülmaschine wurde nicht genutzt. Es wurden Lebensmittel nicht in der dafür vorgesehenen Waschvorrichtung gewaschen. Der Waschvorgang wurde im Becken zum Reinigen von Arbeitsgeräten durchgeführt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Der Reiskocher war beschädigt und stark mit Altschmutz verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung und Kontamination nicht auszuschließen war. Vorbereitete Lebensmittel wurden bei idealen Vermehrungstemperaturen von verschiedenen pathogenen Keimen aufbewahrt. Der Tiefkühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Tiefkühlraums war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen und Lebensmitteln belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine hygienische Händereinigung stattgefunden. Lebensmittel wurden im Handwaschbecken direkt neben Spülmittel aufbewahrt. Alte und gebrauchte Reinigungsutensilien sowie verunreinigte Bedarfsgegenstände wurden neben und über offen und z.T. zum Rohverzehr geeigneten und bereits hergerichteten Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittel in stark verunreinigten und mit schwarzschimmelartigen Belägen behafteten Eimern gelagert. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion des Kühlraums, von Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste. Eine Entsorgung der betroffenen Lebensmittel wurde angeordnet.

Am 27.03.2024 waren die festgestellten Mängel behoben.

Asian Vietnam Japan

Rathausstr. 18

63579 Freigericht

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert wurden. Beispielsweise wurden diverse leicht verderbliche Lebensmittel offen und unter unhygienischen Bedingungen gelagert. U. a. wurde rohes Geflügelfleisch bei nicht sachgerechten Temperaturen aufbewahrt, rohes Rindfleisch wurde im Spülbereich gelagert und sämtliche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Weiterhin war die Unterbaukühlung in einem unhygienischen Zustand, da u. a. die Stoßkanten der Türen augenscheinlich mit Schimmelbildung verunreinigt waren. Zudem waren zahlreiche Küchenutensilien und Geräte mit Verunreinigungen verschmutzt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.
Die Mängel wurden behoben.

Kebaphaus Rothenbergen

Brunnenstr. 2

63584 Gründau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich erheblich verunreinigt.
Bei der Nachkontrolle waren die Mängel behoben.

Phoe House

Frankfurter Straße 157

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Adoliva GmbH

Ostring 8

65205 Wiesbaden

Produktionsräume Hasengartenstraße 15: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke war mit alten Lebensmittelspritzern verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Schuhe, Heizgeräte). Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Es fehlte ein Handwaschbecken sowie Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Der Produktionsbereich führte unmittelbar ins Freie, wo sich der Müllsammelplatz befand. Der Wurstfüller, der zum Füllen der Peperoni mit Frischkäse verwendet wurde, war schimmelähnlich verunreinigt. Sämtliche Eck- und Randbereiche, wie Gewinde, Verschraubungen, Kolbenstange usw. waren mit altem Lebensmittelresten, verdorbenen Anhaftungen und übelriechenden Verkrustungen bedeckt. In Schraubenköpfen der Kolbeplatte waren noch deutlich die Produktreste der letzten Produktion zu sehen. Der gesamte Kolbenraum wies einen sauren, fauligen Geruch nach stark verdorbenen Milchprodukten auf. Das Außengehäuse des Füllers war mit Spritzern von Lebensmittelresten und Schimmelanhaftungen bedeckt. Das Sieb war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Der Wurstfüller war im Bereich des Fülltrichters beschädigt. Die Oberfläche war rau und porös. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen (Wurstfüllmaschine) zubereitet wurden. Herr Akan gab an, das von ihm und seinen Mitarbeitern in den letzten Wochen dort eingelegtes Gemüse mit Frischkäse gefüllt und über die Adoliva GmbH in Verkehr gebracht wurde.

Personalschulung: Der Lebensmittelunternehmer, der leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, verfügte nicht über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse. Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorlag.

Lebensmitteltransportfahrzeug WI AD 688: Der Fußboden war verunreinigt. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befanden sich Transportpaletten aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Lager: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (diverse Gastroeinrichtungen, Autoreifen, Fahrrad etc.). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine tote Maus festgestellt. Die anwesenden Lebensmittelkontrolleure stuften die gelagerten Lebensmittel, da diese unversehrt verpackt waren, weiterhin als sicher ein.

Tief-/Kühlung: Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmten "Surimi" wurden mittlerweile seit mehreren Monaten im TK Raum bevorratet.

Betrieb allgemein: Es fehlte wiederholt ein Schädlingsmonotoring.

Harlekin Café - Restaurant-Ferienwohnung OHG

Waldecker Straße 30

34508 Willingen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Joes Burger GmbH

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).

Restaurant Khan

Goebelstr. 21

64293 Darmstadt

1. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

2. Mehrere Behälter wurden noch feucht ineinander gestellt, sodass eine vollständige Abtrocknung der (Innen-) Flächen nicht erfolgen konnte. Zusätzlich waren auch einige Behälter, trotz angeblicher Reinigung noch verschmutzt. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

3. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser bei Raumtemperatur aufgetaut. Das Fleisch wies stellenweise bereits Verfärbungen auf, sodass der Eindruck entstand, dass dieses bereits an gegart war (warmes/heißes Wasser zum Auftauen verwendet). Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG9 Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 7