Schmuck

Vorsicht: Negativ-Ionen-Schmuck ist gesundheitsgefährdend

Übers Internet werden Schmuckstücke vertrieben, die natürliches radioaktives Material enthalten. Geworben wird mit einer gesundheitsförderlichen Wirkung und Schutz vor Strahlung. Doch die Wahrheit ist: Genau diejenigen, die diese Produkte tragen, setzen sich dadurch einer Gesundheitsgefahr aus.

Zurzeit wird häufig Schmuck (Amulette, Anhänger, Armbänder etc.) unter den Labeln „Negativ-Ionen“, „Quantum Scalar Energie“, „Energie Bio“ oder ähnlich lautenden Namen auffällig, der europaweit durch verschiedene Anbieter übers Internet vertrieben wird. Auch andere Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Unterhosen mit angeblicher Negativ-Ionen-Wirkung konnten die Behörden bereits sicherstellen. Derartige Gegenstände werden damit beworben, eine gesundheitsfördernde Wirkung zu haben oder vor den Strahlen des 5G-Mobilfunknetzes zu schützen. Die versprochenen Effekte der Negativ-Ionen-Wirkung sind jedoch wissenschaftlich nicht belegbar.

Gesundheitsgefährdung durch Negativ-Ionen-Schmuck und ähnliche Gebrauchsgegenstände

Im Internet käuflicher Negativ-Ionen-Schmuck enthält in vielen Fällen natürliches radioaktives Thorium. Wird der Schmuck längere Zeit direkt auf der Haut getragen, dringt diese Strahlung in hoher Dosis durch die Haut. Es wurden sogar Stücke sichergestellt, bei denen der Grenzwert von 50 Millisievert überschritten war. Das entspricht der nach dem Strahlenschutzgesetz maximal zulässigen Strahlenbelastung für die Haut. Wer solchen Negativ-Ionen-Schmuck trägt, setzt sich einer unnötigen und vermeidbaren Strahlenbelastung aus und gefährdet unter Umständen seine Gesundheit.

Sind radioaktive Stoffe in Gebrauchsgegenständen erlaubt?

Vom Erwerb von Negativ-Ionen-Schmuck oder ähnlich beworbenen Produkten wird dringend abgeraten. Werden Negativ-Ionen-Schmuck oder ähnliche Gebrauchsgegenstände, die Thorium in Mengen oberhalb der strahlenschutzrechtlichen Freigrenze enthalten erworben, so können der Zoll oder zuständige Behörden den Schmuck gegebenenfalls ohne Kostenerstattung einziehen. Abgesehen davon ist der Einsatz von radioaktivem Thorium in Schmuckstücken grundsätzlich nicht gerechtfertigt, nicht genehmigungsfähig und nach deutschem Strahlenschutzrecht unzulässig. Das Inverkehrbringen, also auch der Verkauf von Schmuck dieser Art, ist ebenfalls nicht zulässig.

In bestimmten, gesetzlich exakt festgelegten Fällen ist der Zusatz von Radionukliden oder die Aktivierung zur Erzeugung bestimmter Eigenschaften in einem Gebrauchsgut sowie das Inverkehrbringen solcher Gebrauchsgüter zulässig. Beispiele hierfür sind thorierte Schweißelektroden, thorierte Glühdrähte, Uhren mit Leuchtziffernblättern, Rauchmelder. Der Einsatz von Radionukliden in Konsumgütern ist stark rückläufig. Häufig ersetzen nicht-radioaktive Ersatzstoffe die Radionuklide. Für Negativ-Ionen Schmuck oder ähnliche Gebrauchsgegenstände ist dies jedoch nicht der Fall.

Was können Verbraucher tun?

Sollten Sie bereits im Besitz von Negativ-Ionen-Schmuck sein, sich beim Erwerb radioaktiver Gebrauchsgegenstände unsicher sein oder radioaktive Gebrauchsgegenstände besitzen, deren Herkunft und vorgesehene Verwendung für Sie unklar ist, empfiehlt es sich, das für Sie zuständige Regierungspräsidium Öffnet sich in einem neuen Fensterzu kontaktieren. Dort nimmt man eine Bewertung vor. Bitte denken Sie an Ihre Gesundheit und schützen Sie sich vor unnötiger oder unzulässiger Exposition durch ionisierende Strahlung!

Stand: Februar 2022