Ihr gutes Recht Reiserecht © Kawee - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätungen EUGH: Derjenige, der bei einer mehr als dreistündigen Verspätung seines Fluges am Flughafen nicht erscheint oder eigenständig auf einen früheren Flug umbucht, bekommt keine pauschale Entschädigung. © Rawpixel.com - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Rückerstattungsanspruch gegen Billigfluglinien Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen auch Billig-Fluglinien Gebühren, Entgelte und Steuern, die nur für tatsächlich mitfliegende Fluggäste anfallen, zurückerstatten. © johannes86 - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst auf das Ablaufdatum des Reisepasses Nach einem Urteil des AG (Amtsgericht) München müssen Reisende schon selbst an die Gültigkeit ihres Reisepasses für eine weitere Urlaubsreise denken. © Freepik Ihr gutes Recht Bei Umbuchung nach einer Flugannullierung aufgepasst! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Umbuchungen nach einer Flugannullierung unentgeltlich und nicht an einen konkreten zeitlichen Rahmen gebunden. © Creativeart - Freepik.com Reiserecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Reiserecht
© Kawee - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätungen EUGH: Derjenige, der bei einer mehr als dreistündigen Verspätung seines Fluges am Flughafen nicht erscheint oder eigenständig auf einen früheren Flug umbucht, bekommt keine pauschale Entschädigung. © Rawpixel.com - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Rückerstattungsanspruch gegen Billigfluglinien Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen auch Billig-Fluglinien Gebühren, Entgelte und Steuern, die nur für tatsächlich mitfliegende Fluggäste anfallen, zurückerstatten. © johannes86 - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst auf das Ablaufdatum des Reisepasses Nach einem Urteil des AG (Amtsgericht) München müssen Reisende schon selbst an die Gültigkeit ihres Reisepasses für eine weitere Urlaubsreise denken. © Freepik Ihr gutes Recht Bei Umbuchung nach einer Flugannullierung aufgepasst! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Umbuchungen nach einer Flugannullierung unentgeltlich und nicht an einen konkreten zeitlichen Rahmen gebunden.
© Kawee - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätungen EUGH: Derjenige, der bei einer mehr als dreistündigen Verspätung seines Fluges am Flughafen nicht erscheint oder eigenständig auf einen früheren Flug umbucht, bekommt keine pauschale Entschädigung.
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