Vorratsschrank

Speisekammer richtig bemessen und einsortieren

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) rät dazu, einen Lebensmittelvorrat für zehn Tage anzulegen – für alle Fälle. Was sollte man bei der Lebensmittellagerung beachten, damit die Produkte nicht schlecht werden?

Sicher ist sicher

Einen persönlichen LebensmittelvorratÖffnet sich in einem neuen Fenster anzulegen, dafür gibt es auch heutzutage gute Gründe. So kann zum Beispiel bei starkem Schneefall und Glätte, Hochwasser, längerem Stromausfall oder während einer Erkrankung eine Reserve an Essen und Getränken sehr hilfreich sein und Versorgungsengpässe überbrücken. So steht man nicht mit leerem Magen da. Aber auch im gewöhnlichen Alltag ist eine gut sortierte Vorratskammer praktisch, macht unabhängig von Ladenöffnungszeiten und spart Geld, wenn man beispielsweise auf Sonderangebote zurückgreift.

Laut Umweltbundesamt werfen wir jährlich allerdings mindestens 82 Kilogramm Lebensmittel pro Kopf und Jahr in Deutschland in den Müll. Damit das nicht passiert, weil Lebensmittel in Speisekammern und Vorratsschränken in Vergessenheit geraten sind oder falsch gelagert wurden, hat das Verbraucherfenster ein paar gute Tipps für die Lebensmittelbevorratung gesammelt.

Der persönliche Notvorrat

Bei der Planung der Vorratshaltung sollte an die Essgewohnheiten und geschmacklichen Vorlieben und diätetischen Bedürfnisse aller Haushaltsangehörigen gedacht werden.

Praktische Tipps zum sinnvollen Umfang einer Lebensmittelbevorratung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Internet unter

https://ernaehrungsvorsorge.de/private-vorsorge/notvorrat/Öffnet sich in einem neuen Fenster

Dort ist u.a. ein Beispiel für einen 10-tägigen Grundvorrat für eine Person zu finden. Dieser entspricht circa 2.200 kcal pro Tag und deckt damit im Regelfall den durchschnittlichen Gesamtenergiebedarf ab.
Da mit einer Notfallsituation auch ein Stromausfall verbunden sein kann, berücksichtigt das Beispiel nicht die Möglichkeit tiefgekühlter Vorräte.

Beispiele für die Vorratshaltung gibt es bei der oben genannten Internetadresse in der „VorratstabelleÖffnet sich in einem neuen Fenster“, der „Vorratstabelle vegetarischÖffnet sich in einem neuen Fenster“ und der „Auflistung der Sonstigen LebensmittelÖffnet sich in einem neuen Fenster“.

Mit dem VorratskalkulatorÖffnet sich in einem neuen Fenster kann man seinen persönlichen Vorrat für einen Zeitraum von ein bis 28 Tage berechnen.

Lagerung über längeren Zeitraum – wie macht man das?

Um Lebensmittel wie Mehl, Salz, Zucker, Gewürze, Konserven, Eingemachtes, lichtempfindliches Gemüse, ungekühlte Milchprodukte und Trockenprodukte wie Reis, Nudeln oder Cerealien über einen längeren Zeitraum einzulagern, eignet sich eine Speisekammer oder ein Vorratsschrank. Im besten Fall befindet sich diese Lagermöglichkeit in Küchennähe, ist zudem gut belüftet, dunkel und hält eine Temperatur von rund 15 bis 20 Grad.

Damit die Lebensmittel nicht verderben, sollte man auf ein sorgsames Einlagern achten:

  • Beim Einräumen sollten neue Vorräte immer hinter die älteren Waren ins Regal gestellt werden. So werden letztere zuerst aufgebraucht und drohen nicht so schnell zu verderben.
  • Schwerere Gläser oder Konserven sollten nach unten gestellt werden, leichtere Verpackungen in die oberen Regalfächer.
  • Angebrochene Packungen können zum Beispiel in gut verschließbare Behälter aus Glas, Metall oder Kunststoff umgefüllt werden.
  • Eingemachtes sollte immer mit Bezeichnung des Inhalts und dem Einmachdatum versehen werden.
  • Ein Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum der eingelagerten Produkte ist immer sinnvoll, auch wenn viele Lebensmittel über das Datum hinaus noch verzehrbar sind.
  • Inhalt aus Konserven, bei denen Boden oder Deckel nach außen gewölbt sind, sowie von nicht mehr luftdicht verschlossenen Gläsern, sollte entsorgt werden.

Klug einlagern nach dem Rotationsprinzip

Beim der Vorratshaltung sollte man darauf achten, dass die gekauften Produkte einerseits gerne verzehrt werden und sich andererseits in den regelmäßigen Lebensmittelbedarf gut integrieren lassen. Auf diese Weise kann man die bevorrateten Lebensmittel rotieren lassen, indem sie regelmäßig verbraucht und wieder erneuert werden, aber im Bedarfsfall trotzdem noch zur Verfügung stehen.

„Mindestens haltbar bis…“ - und danach?

Häufig landen ungeöffnete Lebensmittel nur deshalb im Müll, weil die Datumsangabe zur Haltbarkeit bereits überschritten wurde. Dies muss nicht sein, denn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum! Es handelt sich hier lediglich um eine Empfehlung des Herstellers, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel bestmöglich verzehrt werden sollte. „Mindestens haltbar bis“ - bis zu diesem Datum garantiert er für die spezifischen Eigenschaften des Produktes wie etwa Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz oder auch Nährwert. Das Lebensmittel ist also nicht zwangsläufig nach Überschreitung des MHDs verdorben.

Woran ist zu erkennen, ob Konserven, Konfitüre, Mehl und Mineralwasser noch gut sind?

Viele Lebensmittel können noch wochen- oder sogar monatelang nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden. Wie stellt man das fest?
Ganz einfach: Auf die eigenen Sinne verlassen! Veränderungen von Geruch, Konsistenz oder Farbe zeigen meist verlässlich an, ob das Lebensmittel noch verzehrt werden kann oder besser nicht.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat hierfür eine Checkliste entworfen, anhand derer die unterschiedlichen Lebensmittel auf ihre Genießbarkeit hin unter die Lupe genommen werden können. Außerdem zeigt sie Frischhalte- und Lagerungstipps auf, welche die Lebensmittel vor der Tonne bewahren können:

Konfitüre

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Monate bis Jahre nach Überschreiten des Haltbarkeitsdatums.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Sollte die Marmelade nicht mehr genießbar sein, bildet sich auf der Oberfläche gut sichtbarer Schimmel.
Was kann man tun?
Bei Marmeladen und Konfitüren mit mehr als 50 Prozent Zucker kann der Schimmel großzügig entfernt und das Produkt verzehrt werden. Enthalten die süßen Brotaufstriche jedoch weniger als 50 Prozent Zucker, sollten sie entsorgt werden.
So bleibt´s länger frisch!
Marmeladen und Konfitüren sollten dunkel gelagert werden. Sind sie einmal geöffnet, gehören sie in den Kühlschrank. Zum Portionieren der Marmelade sollten immer saubere Messer oder Löffel verwendet werden, damit sich keine Keime vermehren.

Mehl, Backpulver & Co.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Wochen und Monate.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Befinden sich auch im Mehl oder Backpulver bereits Schädlinge wie Milben oder Motten – umgehend weg damit! Auch ein muffiger Geruch deutet an, dass die Lebensmittel reif für die Tonne sind. Generell werden Vollkornprodukte schneller ranzig.
So bleibt´s länger frisch!
Mehl, Backpulver und Co. dunkel und bei Zimmertemperatur lagern. Außerdem eignen sich hier für die Aufbewahrung gut verschließbare Vorratsdosen.

Mineralwasser

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Monate bis Jahre.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Ist das Wasser bereits trüb oder schmeckt muffig und abgestanden, ist es nicht mehr genießbar.
So bleibt´s länger frisch!
Geöffnete Flaschen am besten im Kühlschrank aufbewahren.
Einkaufstipp:
Wasser in Plastikflaschen ist nicht so lange haltbar wie Wasser in Glasflaschen. Grund dafür ist, dass eine Keimvermehrung in Plastikflaschen durch mehr Luftaustausch möglich ist. Außerdem hält sich Wasser mit Kohlensäure länger als stilles.

Essig & Öl

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Monate.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Werden Öle und Essig trüb, riechen ranzig, verändert oder stechend und schmecken bitter, ist dies ein Zeichen, dass sie nicht mehr gut sind.
So bleibt´s länger frisch!
Essig und Öle immer dunkel und bei Zimmertemperatur aufbewahren. Achtung bei Leinöl: Dies ist besonders empfindlich und sollte daher kühl aufbewahrt werden, man kann es auch einfrieren.

H-Milch

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, ungeöffnet noch einige Wochen.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Vorsicht: Ist die H-Milch schlecht, riecht sie nicht sauer. Dafür erkennt man aber am bitteren Geschmack und der schleimigen Konsistenz, wenn sie nicht mehr genießbar ist.
Wie lange geöffnet haltbar:
Ist die H-Milch geöffnet, hält sie sich noch etwa sieben Tage.
Lagertipps:
H-Milch kann bei Zimmertemperatur in der Speisekammer aufbewahrt werden.

Konserven

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, ist die Büchse noch ungeöffnet und unbeschädigt, kann der Inhalt auch noch mehrere Jahre später verzehrt werden.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Ist der Inhalt schimmelig, riecht faul oder säuerlich oder schmecken die Lebensmittel bleiern, ist dies ein Zeichen, dass die Konserve nicht mehr genießbar ist. Aufgepasst bei zerbeulten und rostigen Dosen oder eingeknickten Seitenwänden! In diesem Fall sollten die Dosen besser ungeöffnet entsorgt werden, da sich gefährliche Lebensmittelgifte gebildet haben könnten, welche für die Entstehung von Botulismus verantwortlich sind – einer lebensgefährlichen Lebensmittelvergiftung. Bei eingeknickten Dosen können sich Teile der beschädigten Innenlackierung lösen und in die Lebensmittel übergehen. Auch hier heißt es: Besser weg damit!
Lagertipps:
Konserven sollten immer dunkel gelagert werden. Bei Fisch- und Fleischkonserven sollten die aufgedruckten Hinweise zur Lagerung beachtet werden.

Reis und Nudeln

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, Reis und Nudeln können auch noch Jahre später verzehrt werden.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Bei Trockenware sollte auf die Abwesenheit von Gespinsten durch Motten, Mehlmilben oder Reismehlkäfer geachtet werden.
Lagertipps:
Die Pakete sollten dunkel, trocken und kühl aufbewahrt werden.

Fruchtsaft

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, sogar noch mehrere Wochen und Monate.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Ein gäriger Geruch und eine Trübung des Saftes zeigen an, dass der Fruchtsaft nicht mehr getrunken werden sollte. Wer sich nicht ganz sicher ist, kann auch die Verpackung aufschneiden und nachschauen, ob auf der Fruchtsaftoberfläche Schimmel schwimmt.
Lagertipps:
Ungeöffnet kann der Fruchtsaft bei Zimmertemperatur gelagert werden, sobald er allerdings geöffnet ist, gehört er in den Kühlschrank. Dunklere Flaschen schützen zudem vor Lichteinfall und somit vor frühzeitigem Verderb.

Noch viele weitere Tipps zur Lebensmittelhaltbarkeit gibt es hier. (Sie)

Stand: September 2022