Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Adoliva GmbH

Ostring 8

65205 Wiesbaden

Produktionsräume Hasengartenstraße 15: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke war mit alten Lebensmittelspritzern verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Schuhe, Heizgeräte). Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Es fehlte ein Handwaschbecken sowie Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Der Produktionsbereich führte unmittelbar ins Freie, wo sich der Müllsammelplatz befand. Der Wurstfüller, der zum Füllen der Peperoni mit Frischkäse verwendet wurde, war schimmelähnlich verunreinigt. Sämtliche Eck- und Randbereiche, wie Gewinde, Verschraubungen, Kolbenstange usw. waren mit altem Lebensmittelresten, verdorbenen Anhaftungen und übelriechenden Verkrustungen bedeckt. In Schraubenköpfen der Kolbeplatte waren noch deutlich die Produktreste der letzten Produktion zu sehen. Der gesamte Kolbenraum wies einen sauren, fauligen Geruch nach stark verdorbenen Milchprodukten auf. Das Außengehäuse des Füllers war mit Spritzern von Lebensmittelresten und Schimmelanhaftungen bedeckt. Das Sieb war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Der Wurstfüller war im Bereich des Fülltrichters beschädigt. Die Oberfläche war rau und porös. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen (Wurstfüllmaschine) zubereitet wurden. Herr Akan gab an, das von ihm und seinen Mitarbeitern in den letzten Wochen dort eingelegtes Gemüse mit Frischkäse gefüllt und über die Adoliva GmbH in Verkehr gebracht wurde.

Personalschulung: Der Lebensmittelunternehmer, der leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, verfügte nicht über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse. Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorlag.

Lebensmitteltransportfahrzeug WI AD 688: Der Fußboden war verunreinigt. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befanden sich Transportpaletten aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Lager: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (diverse Gastroeinrichtungen, Autoreifen, Fahrrad etc.). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine tote Maus festgestellt. Die anwesenden Lebensmittelkontrolleure stuften die gelagerten Lebensmittel, da diese unversehrt verpackt waren, weiterhin als sicher ein.

Tief-/Kühlung: Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmten "Surimi" wurden mittlerweile seit mehreren Monaten im TK Raum bevorratet.

Betrieb allgemein: Es fehlte wiederholt ein Schädlingsmonotoring.

Harlekin Café - Restaurant-Ferienwohnung OHG

Waldecker Straße 30

34508 Willingen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Joes Burger GmbH

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).

Restaurant Khan

Goebelstr. 21

64293 Darmstadt

1. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

2. Mehrere Behälter wurden noch feucht ineinander gestellt, sodass eine vollständige Abtrocknung der (Innen-) Flächen nicht erfolgen konnte. Zusätzlich waren auch einige Behälter, trotz angeblicher Reinigung noch verschmutzt. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

3. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser bei Raumtemperatur aufgetaut. Das Fleisch wies stellenweise bereits Verfärbungen auf, sodass der Eindruck entstand, dass dieses bereits an gegart war (warmes/heißes Wasser zum Auftauen verwendet). Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG9 Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 7

Schnitzelhaus-La Stella Lieferservice

Roßdörfer Str. 23

64287 Darmstadt

1. Mehrere Gegenstände (z.B. Eierschneider, GN Behälter, Schneidebrett), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a)
2. Innerhalb der Kühleinrichtung wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel gelagert.
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Abs. 2 b) und 5 (VO (EG) Nr. 178/2002)
3. Die Küche befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)

TAZE Lebensmittel GmbH i.G.

Frankfurter Str. 68

64293 Darmstadt

Beanstandete Hygieneproben - somit nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel § 3 LMHV.
Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nachweislich verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) (VO (EG) Nr. 852/2004)

Wessinger Hotel-Café-Restaurant

Alicestraße 2

63263 Neu-Isenburg

erhebliche Verunreinigung

Kiosk Dinkha

Mittelheimer Straße 20

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Lagerbereich neben Verkaufsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Der für Reinigungsarbeiten genutzte Wasserschlauch (Gartenschlauch) bestand nicht aus für Trinkwasser geeignetem Material.

Verkaufsraum: Die Arbeitsfläche an der Theke war beschädigt und nicht leicht zu reinigen. Der Fußbodenbelag war verbraucht. Das Türblatt war stark verunreinigt.

Personaltoilette im Keller: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Personaltoilette: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden: So wurde beispielsweise Suppenpulver in Pappbechern offen unter dem Verkaufstresen gelagert, um sie bei Bedarf mit kochendem Wasser aufzufüllen und abzugeben. Ebenfalls wurden Toastbrotscheiben mit Salami, Käse und anderen Lebensmitteln belegt, in nicht dafür geeigneten Einweg Plastikboxen zwischengelagert, um dann in einem stark ver-schmutzten Umfeld getoastet und abgegeben zu werden. Auch Kaffee wurde in diesem verschmutzten Umfeld aufgebrüht und verkauft.

Ristorante Fischbachtal

Fischbacher Str. 9

65817 Eppstein

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, indem in der Empfehlungskarte die Fuß- und Endnoten fehlten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

TK Star GmbH

Katharina-Kemmler-Straße 2

65719 Hofheim

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht den rechtlichen Anforderungen entsprachen.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.