Mann reinigt Dach mit Hochdruckreiniger

Dachhaie und Asphalt-Mafia: Vorsicht bei Haustürgeschäften mit fahrenden Handwerkern

Wenn es an der Haustür klingelt und ein unbekannter Mann zu einem angeblichen Spott-Preis seine Dienste als Dachdecker oder Fassadenreiniger anbietet, ist Vorsicht geboten. So genannte „Dach- und Fassadenhaie“ versuchen Hausbesitzer mit obskuren Methoden über den Tisch zu ziehen. Nicht selten werden dabei auch Sicherheitsvorschriften missachtet, die Hausbesitzer teuer zu stehen kommen können.

Regierungspräsidium Gießen warnt

„In letzter Zeit stellen wir vermehrt Fälle fest, in denen gravierende Sicherheitsverstöße in Folge von solchen Haustürgeschäften vorliegen. Häufig sind es ältere Menschen, die den Betrügern aus Unwissenheit aufsitzen und sich locken lassen“, sagt Dorian Wagner, Experte für Arbeitsschutz am Regierungspräsidium Gießen (RP). Das Problem dabei sind vor allem Dächer, die mit asbesthaltigem Material gedeckt wurden. Diese dürfen nur von Fachfirmen mit Zusatzqualifikation für Asbestarbeiten und entsprechender Schutzausrüstung repariert werden. Das hat seinen Preis.

Unseriöse Firmen bieten ihre Dienste für ein paar Euro an und nehmen billigend in Kauf, dass nicht nur die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter leidet, sondern auch der Hauseigentümer und andere in der Nähe des Gebäudes befindliche Personen und die Umgebung durch krebserregende  Asbestfasern geschädigt werden. Werden unsachgemäße Arbeiten durch Arbeitsschutz oder Polizei gestoppt, können hohe Kosten auf den Hausbesitzer zukommen; erst recht wenn Dritte geschädigt wurden oder verseuchte Gegenstände sowie Pflanzen fachgerecht entsorgt werden müssen. Und das ist noch nicht alles: Falls es sich bei der unsachgemäßen baulichen Maßnahme um eine strafbare Handlung handeln sollte, wird der Auftraggeber unter Umständen in die Mithaftung genommen.

„Fachfirmen für Dacharbeiten an Asbestdächern können Hausbesitzer daran erkennen, dass deren Personal die Sachkundeprüfung nach TRGS 519 bestanden hat“, so das RP. „Seriöse Firmen werden immer ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem diese Sachverhalte klar geregelt sind.“

Keine spontanen Aufträge an der Haustür erteilen

Voreilig erteilte Aufträge an fahrende Handwerksbetriebe können Probleme machen, weil sie beispielsweise unfachmännisch ausgeführt werden, überteuert sind, keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können oder auf Schwarzarbeit beruhen. Beispielsweise kommt es immer wieder vor, dass Hausbesitzer auf einen angeblich schlechten Zustand der Hausfassade oder auf vermeintlich dringend zu entfernendes Moos auf dem Dach von „zufällig in der Nähe auf einer Baustelle“ zu tun habenden, unbekannten Handwerkern angesprochen werden. Dabei habe man „beim Vorbeifahren“ einen Schaden entdeckt, der dringend behoben werden müsse um größere Schäden abzuwenden. Oder man habe gerade noch Asphalt von einer nahen Baustelle zum Sonderpreis übrig. Mit einem vorgeblich besonders günstigen Preis für die unmittelbar ausführbaren Reparaturen werden Hauseigentümer zu einer sofortigen Unterschrift unter den Auftrag verführt. Doch oft verbergen sich im „Kleingedruckten“ teure Leistungen, die die Kosten im Vergleich zu dem Handwerksbetrieb vor Ort insgesamt deutlich übersteigen. Auch kommt es vor, dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen ist.

Ist der Auftrag erst unterschrieben, ist er rechtlich auch bindend. Merkt man später, dass man über den Tisch gezogen wurde, ist es schwierig aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Dies gelingt nur dann vergleichsweise problemlos, wenn die beauftragte Firma nicht bei der Handwerkskammer für die jeweiligen Facharbeiten gelistet und somit gar nicht befugt ist, die entsprechenden Arbeiten durchzuführen. Auf keinen Fall sollte man sofort und ohne weitere Prüfung an der Haustür einen solchen Auftrag unterschreiben. Außerdem wird dringend geraten, mindestens zwei bis drei Vergleichsangebote von Firmen - beispielsweise aus der Umgebung - einzuholen.

Stand: September 2019

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