Neues Energielabel für Haushaltsgeräte

Neue Energieeffizienzklassen bei Geräten – Mehr Transparenz oder mehr Verwirrung?

Im Karton vieler neuer Elektrogeräte sind neuerdings zwei Zettel zum Energieverbrauch vorhanden. Auf einem Energielabel wird die Kategorie „A+++“ ausgewiesen, auf dem anderen „D“. Wie kann das sein? Doch beide Label stimmen. Mit der Umstellung auf neue Energieeffizienzklassen lässt sich dies erklären. Warum gibt es ein neues Energielabel?

Ab 1. März 2021 gibt es für Elektrogeräte eine neue Kategorisierung des Energieverbrauchs.

Statt A mit Pluszeichen jetzt neue Klassen von A bis G – Warum?

Das EU-Energielabel soll dem Verbraucher helfen, beim Kauf sparsame Geräte leichter zu erkennen. Je nach Strom- und Wasserverbrauch werden Haushalts- und elektronische Geräte wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Fernsehapparat so genannten Energieeffizienzklassen zugeordnet. Diese gibt es aktuell in den Klassen D, C, B, A, A+, A++ und A+++, wobei die Klasse D die schlechteste und A+++ die beste Energieeffizienz hat.

Bis zum Jahr 2011 wurde die beste Energieklasse mit A angegeben. Doch durch technische Verbesserungen seit der Einführung der Energieeffizienzklassen wurde der Strom- und Wasserverbrauch immer geringer, weshalb die bis dahin bekannte Klassifikation um die Stufen A+, A++ und A+++ erweitert wurde. Als besonders sparsam gelten deshalb aktuell Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte mit der Kennzeichnung A+++, deutlich weniger effizient sind bereits Geräte mit A++. Geräte der Kategorie A+ sollten heutzutage schon gemieden werden. Und Geräte der Energieeffizienzklasse A bis D dürfen nicht mehr in den Handel gebracht werden.

Weil damit zu rechnen ist, dass durch weitere technische Entwicklungen der Energieverbrauch noch sparsamer wird, müssten diese verbesserten Geräte mit einem A mit vier oder gar fünf Pluszeichen gekennzeichnet werden, wohingegen Geräte mit zwei und drei Pluszeichen ineffizient wären.

Da eine Kennzeichnung mit vielen Pluszeichen für den Verbraucher unübersichtlich ist, werden die Energieeffizienzklassen ab März 2021 neu geregelt, indem die Klassen A bis G eingeführt werden. Dies bedeutet, dass eine besonders sparsame Waschmaschine mit der derzeitigen Kennzeichnung „A+++“ in die Kategorie „B“ oder schlechter eingestuft wird. In welche Kategorie künftig das Gerät kommt, hängt vom Energieeffizienzindex (EEI) des Gerätes ab. Die Bestimmung des EEI ist nicht einfach, da er aus zahlreichen Parametern ermittelt wird.

Die neue A-Kategorie wird zu Beginn der neuen Regelung nicht vergeben, da diese einem Maßstab entspricht, der erst durch künftige Weiterentwicklungen erreicht wird. Die Europäische Union möchte damit Unternehmen motivieren, noch sparsamere Technologien bei den Geräten zu entwickeln.

Warum liegt in manchem Gerätekarton jetzt schon das neue Label?

Schaut man sich auf der Suche nach einer neuen Spülmaschine im Fachhandel oder auf Online-Portalen verschiedene Fabrikate an, so sind diese mit dem derzeit gültigen Energielabel, also häufig A+++, gekennzeichnet. Beim Auspacken der neuen Spülmaschine zu Hause ist mancher Verbraucher verwirrt, da der Karton zwei Energieeffizienz-Labels enthält, nämlich die derzeit aktuelle Kennzeichnung mit zum Beispiel A+++ und das neue Label mit der Kennzeichnung E.

Der Grund für die doppelte Kennzeichnung liegt in dem unbekannten Verkaufsdatum. Auch wenn die neue Kennzeichnung erst zum 1. März 2021 eingeführt wird, müssen bereits in einer Übergangsphase ab 1. November 2020 Elektrogeräte mit dem alten und neuen Etikett ausgezeichnet werden. Mancher Hersteller hat schon früher seinem Produkt das neue Label beigefügt, da er nicht einschätzen kann, zu welchem Zeitpunkt das Produkt verkauft wird.

Für welche Produkte gibt es neue Energieeffizienzklassen?

Zum 1. März 2021 gelten nicht für alle Haushaltsgeräte neue Energieeffizienzklassen. So müssen Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen ab diesem Stichtag mit neu skalierten Energie-Labels gekennzeichnet sein, ebenso Geräte mit elektronischen Displays wie Fernseher oder Bildschirme in Einkaufspassagen. Auch Lampen müssen bereits zum 1. März die neue Skalierung aufweisen.

Es ist damit zu rechnen, dass es noch im Verlauf des Jahres 2021 neue Etiketten für Klimaanlagen und Wäschetrockner geben wird. Andere Geräte wie Backöfen, Dunstabzugshauben oder Warmwasserbereiter folgen vermutlich noch später.

Unterscheidet sich das neue Label vom alten?

Auf den ersten Blick sieht das neue Label sehr dem bisherigen Label ähnlich. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass die Plus-Klassen, also A+, A++ und A+++ nicht mehr vorhanden sind, dafür die Klassen A (grün) bis G (rot). Neu ist auch der oben rechts befindliche QR-Code, der nach dem Abscannen mit dem Smartphone weitere Informationen liefert.

Wie bisher sind neben Hersteller und Modellbezeichnung noch weitere Infos in Piktogrammform auf dem Etikett vorhanden, um dem Konsumenten den Vergleich verschiedener Modelle zu erleichtern. So sind bei der Waschmaschine Angaben zu Wasserverbrauch, Lautstärke beim Waschen und Schleudern, Schleuderwirkungsklasse und Füllmenge zu finden.

Beim Kauf auf den Energieverbrauch achten

Aufgrund der Neubewertung der Energieeffizienzklassen muss dem Verbraucher klar sein, dass ein Gerät mit der neuen Energieeffizienzklasse D vergleichbar gut ist wie bisher ein Gerät mit A+++. Zur Vermeidung von Irritationen ist es deshalb sinnvoll, nicht nur auf die Effizienzklasse zu schauen, sondern auf den genauen Energieverbrauch in Kilowatt pro Stunde.

Den Stromverbrauch eines Elektrogerätes beim Kauf im Blick zu haben spart Geld. Da Waschmaschine, Kühlschrank oder Fernsehapparat viele Jahre genutzt werden, kann sich der Mehrpreis eines sparsamen Gerätes durchaus lohnen, da über Jahre deutlich mehr Strom- und Wasserkosten gespart werden.

Wer vergibt die Energieeffizienzklassen?

Die EU regelt mit der Labelverordnung die Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs. Das Energielabel soll dem Verbraucher die Kaufentscheidung erleichtern. Deshalb muss das Label leicht erkennbar und gut sichtbar an der Vorder- oder Oberseite des Gerätes angebracht sein.

Die Europäische Kommission überprüft regelmäßig, ob die Kennzeichnung für den Verbraucher leicht verständlich und übersichtlich ist. Aufgrund der verbesserten Gerätetechnologie war eine Erweiterung der Effizienzklasse A durch Pluszeichen nötig. Es zeigte sich aber, dass für den Käufer eine Ausweisung nur mit Buchstaben weitaus verständlicher ist. Deshalb wird nun zum 1. März 2021 eine neue Einstufung der Energieeffizienzklassen eingeführt. (fra)

Stand: Oktober 2020

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